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Kosten

Das Anwaltshonorar im Zivilrecht, zu dem auch das Arbeitsrecht und die meisten tierrechtlichen Angelegenheiten zählen, und Strafrecht richten sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),

Grundlage für die Berechnung ist im Zivilrecht der sogenannte "Gegenstandswert". Zudem ist in vielen Fällen auch eine Honorarvereinbarung denkbar. Im Strafrecht kommt es maßgeblich auf den Umfang der Vertretung und die Schwierigkeit des Falles an. Über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten informiere ich Sie gerne vorab in einem Erstgespräch. 

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Sollten Sie rechtsschutzversichert sein,  übernehme ich bezüglich Ihres Anliegens gerne eine Deckungsanfrage an Ihr Versicherungsunternehmen für Sie. Bei Deckungszusage haben Sie selbst in der Regel nur den ggf. anfallenden Selbstbehalt zu tragen. 

Auch in strafrechtlichen Angelegenheiten übernehmen einige Rechtsschutzversicherer die Kosten des Verfahrens nachträglich für den Fall, dass dieses mit einer Einstellung oder einem Freispruch endet. Gerne setze ich mich diesbezüglich auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung. 

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Für eine anwaltliche Erstberatung inklusive Ersteinschätzung zu Ihrem Fall fallen, sofern es dabei bleibt, üblicher Weise Kosten in Höhe von 190,00 Euro zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale und MwSt. an. Sollte sich daran eine Mandatsübernahme anschließen, fallen allein für die Erstberatung keine Kosten an.

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Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, sich vor der anwaltlichen Beratung beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz einen sogenannten "Beratunghilfesschein" auf Grundlage des BerHG (Beratungshilfegesetzes) zu holen. Sie übernehmen dann in Hinblick auf die Erstberatung nur einen geringen eigenen Anteil in Höhe von 15,00 Euro. Der Beratungshilfeschein gilt für die komplette außergerichtliche Regelung eines Streitfalls, von der Beratung, über die Vertretung bis hin zum Schriftverkehr. 

In Strafsachen und bei Fragen aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst er lediglich eine erste Beratung, nicht die anwaltliche Vertretung. 

Sollte sich ein gerichtliches Verfahren anschließen, berate ich Sie gerne zu den Möglichkeiten der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe. 

 

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